1. Wann diese Seite gilt
Diese Seite betrifft nur RDG-Angebote, bei denen RDG selbst Anbieter einer Leistung oder digitalen Ressource ist und bei denen das Produkt einen realen Bestell- bzw. Bezahlfluss zeigt.
- Derzeit nutzt RDG diese Seite als vorbereiteten Rechtsrahmen fuer moegliche Direktkauf-Angebote.
- Solange ein Angebot keinen aktiven Bestell- und Bezahlfluss zeigt, macht diese Seite nicht alle RDG-Leistungen zu aktiven B2C-Angeboten.
2. Verbraucherangebote und Widerrufsrecht
Wenn RDG einem Verbraucher unmittelbar ein digitales Produkt oder eine Dienstleistung verkauft und keine gesetzliche Ausnahme greift, ist zu pruefen, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und wann die Frist beginnt.
Diese Bewertung gilt nicht automatisch fuer alle Promotions, Firmenplaene oder kommerziellen Platzierungen im RDG-Oekosystem.
3. Digitale Inhalte, PDF und Downloads
Bei Angeboten wie Guide-PDF oder anderen Downloads kann das Widerrufsrecht beeinflusst werden, wenn die Ausfuehrung sofort beginnt und der Verbraucher ausdruecklich zustimmt sowie bestaetigt, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausfuehrung verlieren kann, soweit dies gesetzlich zulaessig ist.
- BLOCKER - es muss bestaetigt werden, welche digitalen Ressourcen tatsaechlich direkt an Verbraucher verkauft werden.
- BLOCKER - der genaue Zustimmungstext fuer den sofortigen Leistungsbeginn bei digitalen Inhalten fehlt noch.
4. Start Pack, Beratung und Beginn der Leistung
Bei Leistungen wie Start Pack oder Beratung kann das Widerrufsrecht davon abhaengen, wann die Ausfuehrung beginnt, ob der Kunde dies ausdruecklich verlangt hat und welcher Leistungsanteil bereits erbracht wurde.
Beginnt die Leistung innerhalb der Widerrufsfrist auf ausdruecklichen Wunsch des Kunden, muessen etwaige Zahlungspflichten oder ein vollstaendiger Verlust des Widerrufsrechts fuer das konkrete Angebot exakt kommuniziert werden.
5. B2B-Angebote, kommerzielle Platzierungen und laufende Verhaeltnisse
Firmenplaene, Guide-Sponsorings, kommerzielle Platzierungen oder andere eindeutig berufsbezogene Angebote koennen einer anderen Rechtslogik folgen als typische B2C-Angebote und muessen nicht vom gesetzlichen Verbraucherwiderruf erfasst sein.
Bei laufenden Angeboten oder Abos muessen Laufzeit, Verlaengerung, Kuendigung und Folgen der Beendigung gesondert auf den Verkaufsseiten erklaert werden.
6. Ausuebung von Widerruf oder Kuendigung
Bis die finalen kommerziellen Fluesse bestaetigt sind, sind Anfragen zu Widerruf, Kuendigung oder zur rechtlichen Einordnung eines Angebots ueber Kontakt zu richten.
- BLOCKER - die vollstaendige Betreiberidentitaet und der konkrete Kanal fuer die Ausuebung eines Widerrufs fehlen noch.
- BLOCKER - finale Regeln zu Checkout, Direktkauf-Produkten, Leistungsdauer und moeglichen Abos sind noch offen.